Elementarversicherung

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Die Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung kann als zusätzlicher Baustein zur Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

⚠️ Nur ein Versicherer bietet die Abschlussmöglichkeit als eigenständige Versicherung an.


  • Versicherbarkeit gegen Elementarschäden
Rund 98 % der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versicherbar. Die restlichen Gebäude liegen in Gebieten, die von Hochwasser stark gefährdet sind. Diese sind im Regelfall durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung oder Installation von schadenverhütenden Maßnahmen versicherbar.


  • Versicherbare Gefahren
Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Hierzu zählen:


Überschwemmung,
Hochwasser,
Erdfall,
Erdrutsch,
Erdbeben,
Schneedruck,
Lawinen,
Blitzschlag,
Starkregen.


  • Einteilung in Gefahrenzonen
Der GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) hat ein bundesweit einheitliches Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) erstellt. Dieses ermöglicht den Versicherungsgesellschaften die exakte Risikoeinstufung von Gebäuden in 4 Gefährdungsklassen. Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist das Risiko und somit der Beitrag.


Gefahrenklasse 4


Für die Berechnung der Elementarschadenversicherung wird das System "Zürs"
herangezogen. Zürs steht für Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau, Starkregen.
Hier erfolgt eine Unterteilung in vier Gefahrenklassen / Stand 2016:
In der Gefahrenklasse 1 sind ca. 19 Mio Gebäude/Objekte erfasst. Diese Objekte

sind in 200 Jahren weniger als einmal gefährdet.

In der Gefahrenklasse 2 sind ca. 1,6 Mio Gebäude/Objekte erfasst. Diese sind

einmal in 100 bis 200 Jahren gefährdet.

In der Gefahrenklasse 3 sind ca. 220.000 TDS Gebäude/Ojekte erfasst. Diese sind

einmal in 10 bis 100 Jahren gefährdet.

In der Gefahrenklasse 4 sind ca. 139.000 TDS Gebäude/Objekte erfasst. Diese sind

in 10 Jahren einmal gefährdet.





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