Subsidaritätsklausel

Aus Versicherungen.org Wiki

Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.


Siehe auch:
Kfz-Versicherung,
Rechtsschutzversicherung,


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                          zur Hauptseite 


Bim pim v02.png














Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung -.-.-.-