Garantie / Garantieleistung

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Die Garantieleistung durch den Verkäufer ist eine freiwillige Leistung.
Den Namen und den Umfang der Garantie kann der Verkäufer frei bestimmen. Die Garantieerklärung kann sich auf Einzelteile des Produkts, auf eine garantierte Gebrauchsdauer oder anderweitige Eigenschaften beziehen. Den Umfang hat der Verkäufer vor bzw. beim Verkauf des Produktes (Garantieerläuterung) zu erklären. Eine nachträgliche Einschränkung ist nicht statthaft. Garantieleistungen/Garantieversprechen und Sachmängel sind sehr häufig Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer.

⚠️ Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen die finanziellen Belastungen des Rechtstreits auffangen oder gar die Durchsetzung der Ansprüche erst möglich machen.


Siehe auch:
Sachmängelhaftung


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