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Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.

Sozialversicherung Bezugsgrößen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

# Beschreibung Hinweis Basis Wert Jahr
1 Sozialversicherung Bezugs-, Rechengrößen GKV und GRV § 18 SGB IV
1.1 Sozialversicherung Bezugsgröße West - GRV jährlich
1.2 Sozialversicherung Bezugsgröße West - GRV monatlich
1.3 Sozialversicherung Bezugsgröße Ost - GKV jährlich
1.4 Sozialversicherung Bezugsgröße Ost - GKV monatlich