Nachtzeitklausel
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Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel bedeutet eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. Sie findet Anwendung in der Hausratversicherung, hier Fahrraddiebstahl, in der Autoinhaltsversicherung, in der Musikinstrumentenversicherung und weitere. Für bestimmte Nachtzeiten wird für ein Teilrisiko der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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