Unfallversicherung private, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) sind mit dem Versicherungsantrag und der Versicherungspolice wesentlicher Bestandteil einer privaten Unfallversicherung. Aus den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen leiten sich Leistungen, Rechte wie auch Pflichten des Versicherers und des VN ab.
Die AUB stellen die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung dar. Abweichende Vereinbarungen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers, sind möglich und auch die Regel.
Siehe:
Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV)
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