Unfallversicherung private, Ausschlüsse
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Version vom 31. März 2022, 07:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- nicht versicherbare Personen
- - Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- - Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind
- nicht versicherbare Ereignisse
- - Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren Versuche
- - Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle o. Krampfanfälle
- - Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- - Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
- - als Teilnehmer von Fahrtveranstaltungen, zum Zweck einer Höchstgeschwindigkeit, inklusive deren Übungsfahrten
- - Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie
- ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen
- - Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
- - Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- - Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- - Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- - Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- - Bauch- oder Unterleibsbrüche
- - Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
⚠️ Die Angebote, Bedingungen der Versicherer sind zum Teil unterschiedlich. Der eine oder andere Ausschluss ist in wenigen Fällen mitversichert.
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