Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung
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