Berufshaftpflichtversicherung, Angestellte

Aus Versicherungen.org Wiki

Der Arbeitnehmer haftet nach § 276 BGB für Schäden bei vorsätzlicher und fahrlässiger Handlung. Jedoch hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Haftungsbegrenzungen für den Arbeitnehmer bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben aufgestellt. Diese gelten bei einer Schädigung von Dritten.

  • Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit durch den Arbeitnehmer haftet dieser nicht.

  • Mittlere Fahrlässigkeit

Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Umstände eine Aufteilung der Schadensersatzforderung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Zu berücksichtigen sind hierbei:

- Ist der Arbeitgeber gegen das Risiko versichert?
- Welche berufliche Stellung hat der Arbeitnehmer im Unternehmen?
- Wie hoch ist das Einkommen des Arbeitnehmers?
- Wie sehen die persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers aus?
- Die Haftung des Arbeitnehmers ist meist auf das einfache bzw. mehrfache eines Bruttomonatsgehaltes begrenzt.

  • Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wird im besonders schweren Maße verletzt, wird der Arbeitnehmer mit einer höheren Schadensersatzforderung belastet.

  • Vorsatz

Bei Vorsatz ist der Arbeitnehmer zur Begleichung der vollen Schadensersatzforderung verpflichtet.


Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen                              zur Hauptseite 


Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















Berufshaftpflicht Angestelter, Berufshaftpflicht Angestellte, Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte