Berufshaftpflichtversicherung, Fotografen / Atelier
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Version vom 18. April 2022, 06:24 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |
Vertrag | Berufshaftpflicht- Vermögensschadenhaftpflicht | Betriebshaftpflicht | Allriskpolice |
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Versicherte Risiken, Schäden, Dienstleistungen | |||
► Vermögensschäden | |||
► Personenschäden | |||
► Sachschäden | |||
Verletzung von Persönlichkeitsrechten | |||
Verletzung von Markenrechten | |||
Versicherungsschutz für Ansprüche aus Datenrechtsverletzungen | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
Verletzung von Geheimhaltungspflichten | |||
Verletzung von Wettbewerbsverboten | |||
Zusatzschutz für Eigenschäden bei Rücktritt des Auftraggebers | |||
Besonderheiten / Vorteile | |||
⚠️ ► "Alles" ist versichert | |||
⚠️ ► Umgekehrte Beweislast | |||
⚠️ ► Durchgeschriebenes wording / Bedingungen | |||
Versicherter Personenkreis | |||
Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers | |||
Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers | |||
In den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten | |||
Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer |
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