Musikinstrumentenversicherung

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Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.


  • Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse
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||   ist versichert
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||  ist nicht versichert und auch nicht versicherbar
Gefahren / Risiken / Schäden Haken gruen.png Minus rot.png
Fahrlässigkeit
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unsachgemäße Handhabung
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Vorsatz Dritter
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Kurzschluß
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Überspannung
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Induktion
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Brand
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Blitzschlag
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Explosion
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Implosion
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Wasser
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Feuchtigkeit
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Überschwemmung
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Einbruchdiebstahl
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Diebstahl
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Beraubung
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Plünderung
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Sabotage
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Unterschlagung
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Betrug
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höhere Gewalt
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Konstruktionsfehler
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Materialfehler
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Ausführungsfehler
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Verlust
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Beschädigung
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Lackschäden
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Kratzschäden
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Schrammschäden
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Vorsatz des Versicherungsnehmers
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Krieg
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kriegsähnliche Ereignisse
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Bürgerkrieg
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Revolution
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Rebellion
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Aufstand
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innere Unruhen
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Kernenergie, radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung
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Erdbeben
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betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
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Mängel vor Vertragsabschluss und dem Versicherungsnehmer bekannt
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  • Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.


  • Leistung im Schadensfall
Im Schadensfall ist die Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Der finanzielle Ausgleich erfolgt für anfallende Reparaturkosten und bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwerts.


Neuwerterstattung wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
+ Zubehör
+ spezifische Verkabelung
+ Fracht
+ Montage
+ Mehrwertsteuer
= Versicherungssumme
  • Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung
- Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur
- Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt
- 24-Stunden-Deckung im Kfz


  • Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung
richtet sich nach:
- Art des Musikinstruments
- Wert des Musikinstruments
- Art des Zubehörs
- Wert des Zubehörs
- vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)


  • Beitragsbeispiele für die Instrumentenversicherung
Instrument
Wert
Jahresprämie
Klavier
4.500 €
66 €
Querflöte
50.000 €
330 €
Gitarre
2.500 €
45 €
Harfe
6.000 €
60 €
Schlagzeug
7.000 €
70 €
Saxophon
3.400 €
51 €
Trompete
1.450 €
45 €

Bei Prämienzahlung per Rechnung beträgt die Mindestprämie 75 €. Instrumente mit einem Wert ab 10.000 € sind beim Versicherer immer anfragepflichtig.


Siehe auch
Musikinstrumentenversicherung Hausratversicherung Gegenstandsversicherung
Allgefahrendeckung / Allriskpolice


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