Personenschaden
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.
Personenschäden lösen häufig hohe Abfindungszahlungen aus und kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.
Siehe auch
Vermögensschaden echter und unechter
Sachschaden
Schmerzensgeld
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Personenschaden, Personenschäden, Abfindung, Abfindungsleistung, Abfindungsleistungen, Abfindungszahlung