Bereicherungsverbot
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Version vom 13. Juli 2022, 18:21 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen.
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