Erbschaftssteuer
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird.
Besteuerung
Wert des steuerlichen Erwerbs | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7% | 15% | 30% |
300.000 € | 11% | 20% | 30% |
600.000 € | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
> 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
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Siehe auch
Erbfolge
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung
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