Unfallversicherung gesetzliche
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch [[1]] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Siehe auch
Pflichtversicherung
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