Sachschaden

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Sachschaden


Sachschaden

Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen. Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache.

Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.

Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Wie z.B. die Kraftfahrzeugversicherung. In der Kraftfahrzeugversicherung entsteht ein Sachschaden bei der Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung des versicherten Fahrzeuges. Die meisten Sachschäden in der KFZ-Versicherung sind auf Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern zurück zu führen. Jeder Kraftfahrzeughalter ist verpflichtet eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu haben, um bei einem verschuldeten Unfall für die entstandenen Kosten des Geschädigten aufkommen zu können. Der Schaden kann sich aus weiteren Kosten zusammen setzen, wie z.B. Nutzungsausfall, Kosten für ein Mietfahrzeug, Kosten der Wertminderung, usw.


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