Inhaltsversicherung, Versicherungsort

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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort