Finanzdienstleistungen
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Version vom 25. Januar 2023, 07:08 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Siehe § 312 Abs. 5 erster Halbsatz BGB.
Nach dieser Vorschrift sind Finanzdienstleistungen Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.