Verschuldensformen
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Verschuldensformen
Leicht Fahrlässig
Handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).
Grob fahrlässig
Handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.
Bedingt vorsätzlich
Handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
vorsätzlich
handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.