Deckungsnote
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Version vom 5. März 2023, 07:30 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Bezeichnet den schriftlichen Auftrag des Versicherungsmaklers an den Versicherer ein benanntes Risiko, im Auftrag des Versicherungsnehmers, in Deckung zu nehmen.
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