Hausratversicherung, Aussenversicherung

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Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Gleiches gilt für den Hotelaufenthalt. Wird hier in das Hotelzimmer eingebrochen und Gegenstände entwendet, besteht Versicherungsschutz.

Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.

Befinden sich Kinder in der Familie, die eine Ausbildung machen oder studieren und in einer Wohngemeinschaft leben, so ist deren Hausrat über die Hausrat-Aussenversicherung der Eltern versichert. Der Hausratversicherer ist durch den VN über den Sachverhalt zu informieren.

Zu beachten ist, dass die Entschädigungshöchstgrenzen häufig nur 10% der elterlichen Versicherungssumme beträgt.


👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Versicherungsort


Schlagwort: Aussenversicherung, Versicherungsort, erweiterter Versicherungsort