Gebäudeversicherung private, Eigentümerwechsel
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Erwerber einer Immobilie übernimmt automatisch eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintrag hat der neue Eigentümer dieses Sonderkündigungsrecht.
Unsere Empfehlung
Im Immobilienbereich möchten wir Sie auf die Internetseite:[1] aufmerksam machen. Unsere Kunden haben beste Erfahrungen gemacht. Seitenauszug: "Rose Immobilien und Wohndesign Gmbh & Co KG ist eine Immobiliengesellschaft mit Schwerpunkt Immobilienverkauf, Neubauvertrieb, Vermietung und Bewertung von Immobilien jeder Art. Wir verfügen über vielfältige und langjährige Berufserfahrung und bieten unseren Kunden hochqualifizierte Beratung und umfassende Betreuung an.
Inhaberin Frau Inna Rose ist seit über 20 Jahren Jahren auf diesem Gebiet tätig und steht für Ihre Kunden persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung."
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Volker Hahn
Garantieversicherung, Immobilienversicherung