Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt, sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab
- Versicherter Personenkreis
- In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.
- Versicherte Schäden
- Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Versicherte Kosten
- - ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs
- - Reparaturkosten
- - Renovierungskosten
- - Wiederbeschaffungskosten
- - Wertverlust
- - Krankenhauskosten
- - Kosten für Heilbehandlungen
- - Schmerzensgeld
- - Verdienstausfall
- - Nutzungsausfall
- - Gewinnausfall oder Gewinnminderung
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