Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki


Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.

miniatur Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen

Siehe auch: Krankenversicherung private, Wartezeiten / Wartezeitentfall

Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall