Gegenstandsversicherung, versicherte Gefahren
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Version vom 15. Februar 2017, 18:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl der versicherten Gegenstände.
❗️Der abgedeckte Gefahrenbereich ist in wesentliche Punkten umfangreicher als in der herkömmlichen Hausratversicherung. Diese Bereiche sind in Fettschrift hervorgehoben. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die folgenden Gefahren sind versichert:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Kurzschluss,
- Überspannung,
- Sturm,
- Überschwemmung,
- Hagel,
- Erdbeben,
- Böswilligkeit von Dritten,
- Vandalismus
- Herunterfallen,
- Bruchschäden,
- An- u. Zusammenstoßen,
- Wasser u. Flüssigkeitsschäden,
- unsachgemäße Handhabung,
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl,
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl,
- Abhandenkommen durch Raub,
- Transportmittelunfall
Die Gegenstandsversicherung gilt im Gegensatz zu Hausratversicherung, weltweit.
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Schlagwort: Gegenstandsversicherung, Gegenstand versichern