Pflegezusatzversicherung private
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Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig sind, werden auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im schlimmsten Fall sind die Kinder verpflichtet die nicht gedeckten Pflegekosten zu übernehmen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und stellen daher nur eine Grundversorgung dar.
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Schlagwort: Pflegezusatzversicherung, Pflegezusatzversicherungen, Pflegerentenversicherung, Pflegetaggeldversicherung, Pflegekostenversicherung