Freistellungsauftrag stellen
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Version vom 16. März 2017, 16:21 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [1]diese beim Bundeszentralamt abfragen.
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