Arbeiten auf fremden Grundstücken

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Bei der Risikobeurteilung möchte der Versicherer wissen, ob ein Betrieb ausschließlich in den eigenen (auch angemieteten) Räumen tätig ist, oder ob z. B,. auch auf einer Baustelle oder in den Räumen der Kunden Tätigkeiten verrichtet werden. Dies betrifft insbesondere die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung.

Die Frage danach wird i. d. Regel bei der Beantragung des Versicherungsschutzes gestellt. ere die Betriebshaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung.