Bausparen, Bewertungszahl
Die Bewertungszahl legt eine gerechte Reihenfolge fest, in der die Bauspardarlehen an die Bausparer einer Bausparkasse ausgezahlt werden.
Zur Ermittlung der Bewertungszahlen verwendet jede Bausparkasse ein betriebseigenes Berechnungssystem, in das Parameter wie der gewählte Tarif, das angesparte Guthaben, die erhaltenen Guthabenzinsen, die Laufzeit des Bausparvertrages und die Spardauer mit einfließen. In der Regel führen hohe Sparbeiträge in einem kurzen Ansparzeitraum oder regelmäßige monatliche Sparbeiträge über einen langen Zeitraum zu einer hohen Bewertungszahl. Das Erreichen einer Mindestbewertungszahl, deren Höhe im Vertrag festgehalten ist, stellt ein Kriterium für die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages dar.
Monatlich oder vierteljährlich, an den Bewertungsstichtagen, werden regelmäßig von den Bausparkassen die Bewertungszahlen für die einzelnen Bausparverträge berechnet. Sie sind entscheidend für das "Ranking" in der folgenden Zuteilungsperiode. Die Bausparkassen informieren ihre Mitglieder üblicherweise über den erreichten Stand ihrer Bewertung.
Verbindliche Zusagen zum Auszahlungszeitpunkt kann die Bausparkasse jedoch selbst bei hoher Bewertungszahl und der Erfüllung aller anderer notwendigen Zuteilungskriterien (Mindestansparsumme, Mindestlaufzeit) nicht geben. Da in jeder Periode nur ein bestimmter Gesamt-Höchstbetrag von den Bausparkassen zur Auszahlung freigegeben wird und die Zahl der Berechtigten, die ein zugeteiltes Darlehen auch tatsächlich abrufen, nicht bekannt ist, kann die Zuteilungsphase bis zur tatsächlichen Darlehensgewährung sowohl kurz als auch länger dauern.
Schlagwort: Mindestbewertungszahl, Zuteilungsreife
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