Berufshaftpflichtversicherung, Personalberater / headhunter Schadenbeispiele

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Verstoß gegen das AGG

Ein großes Unternehmen beauftragt ein Personaldienstleitungsunternehmen mit der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern zur Verstärkung für das Verkaufsteam. Es werden mehrere Anzeigen in den Printmedien und im Internet geschaltet. Der Erfolg der Stellenanzeigen war sehr dürftig. Das Unternehmen erreichte lediglich 5 Bewerbungsunterlagen, jedoch eine hohe Anzahl an Klagen wegen Verletzung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Die Formulierung in der Anzeige „junges Team“ diskriminiert ältere Bewerber. Über das Unternehmen wird aufgrund der Anzeigen mit mehreren negativen Pressemeldungen berichtet. Diese können nur mit einem erheblichen PR-Aufwand gemindert werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden vom Personaldienstleistungsunternehmen zurückgefordert. Dessen Betriebshaftpflichtversicherung leistet für den entstandenen Schaden in Höhe von 180.000 €.


Vermögensschaden

Eine Bank beauftragte einen Headhunter mit der Besetzung einer Vorstandsstelle für einen Geschäftsbereich. Nach einem längeren Zeitraum konnte der geeignete Bewerber gefunden und erfolgreich vermittelt werden. Durch eine Unachtsamkeit des Headhunters erhalten zwei Banken die Information, dass sich der Bewerber für sie entschieden hat. Beide Auftraggeber des Headhunters sind von einer exklusiven Vermittlung eines Bewerbers ausgegangen, da es sich um jeweils eine strategisch entscheidende Stelle handelt. Der Bewerber konnte sich für ein Angebot entscheiden. Die leer ausgehende Bank forderte Schadenersatz für den Vermögensschaden für den exklusiv vermittelten Bewerber. Die Schadenhöhe belief sich auf 350.000 €.


Imageschaden

Ein Personaldienstleistungsunternehmen hat mehrere Sicherheitsmitarbeiter für die Veranstaltung einer Designermarke vermittelt. Einer der Sicherheitskräfte wird vor den Augen der Gästen und der Presse verhaftet. Diesem werden kriminelle Verbindungen zur Drogenszene angelastet. Aufgrund der Anwesenheit der Presse wird in einer renommierten Tageszeitung am nächsten Tag eine Schlagzeile veröffentlicht, die einen immensen Imageschaden für die Designermarke zur Folge hat. Die Designermarke verlangt Schadenersatz vom Personaldienstleistungsunternehmen. Schadenhöhe: 750.000 €.