Berufshaftpflichtversicherungsvergleich, VERSICHERUNGSVERGLEICH Architekt / Ingenieur
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Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers, die die finanziellen Folgen aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit versichert.
Unter den Versicherungsschutz fallen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kann erweitert werden für nachfolgende Tätigkeiten bzw. Schäden durch.
- Generalübernehmer
- Bauträger
- Bauherr
- Partnergesellschaften
- Planungsringe
- Arbeitsgemeinschaften
- Generalplaner
- Projektsteuerer
- Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
- Technisches Facility Management
- Röntgeneinrichtungen
- Elektronische Vermessungsgeräte
- Asbestschäden
- Rechtsberatung
- Rechtsdienstleistung
- Mediation
- Beratungstätigkeiten gem. VOF (Vergabeordung für freiberufliche Leistungen)
- Beratungstätigkeiten gem, VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
- Beratungstätigkeiten gem, VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Internetnutzung
- Datenschutz
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
- angestellte Mitarbeiter, Werkstudenten und Praktikanten des Versicherungsnehmers
- freie Mitarbeiter, die in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, auch Zeitarbeitnehmer
- Subunternehmer
- Repräsentanten
Versicherungsausschlüsse der Berufshaftpflichtversicherung
- Krieg
- Untreue
- Sanktionen
- Vermittlungsgeschäfte
- wissentliche Pflichtverletzungen
- Verzögerung der Leistung
- Selbstvornahme
- Rücktritt vom Vertrag
- Strafen und Geldbußen
- Organschaftliche Tätigkeiten
- Kraftfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Wasserfahrzeuge
Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Die Beitragskalkulation zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten / Ingenieure richtet sich
- der zu versichernden Tätigkeit
- dem gewünschte Versicherungssumme
- dem Jahresnettohonorarumsatz
- evtl. Deckungserweiterungen