Freistellungsauftrag stellen
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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:
diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer
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