Hunderechtsschutzversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.
- Subsidärhaftung
- Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
- Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)
- - anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- - Schadenersatzrechtsschutz;
- - Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- - Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- - Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung
Siehe auch
Hundehaftpflichtversicherung
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