Kfz Versicherung, Übertragung SFR
Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich:
- Ehepartner,
- eigene Kinder,
- Eltern.
Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf folgende Personen möglich:
- Lebensgefährte,
- nicht leibliche Kinder,
- Enkel.
Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt.
⚠️ Durch die Übertragung des SFR auf den Empfänger verliert der Abgebende unwiderruflich den Schadenfreiheitsrabatt.
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