Pauschalierter Schadenersatz
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Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet.
Voraussetzung das der Versicherer die vereinbarte Summe auch zahlt, ist es erforderlich, dass der Versicherer zuvor dies zusagt und als besondere Vereinbarung festgelegt wird.
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