Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren

Aus Versicherungen.org Wiki


Das Schiedsgutachterverfahren kann dann Anwendung finden, wenn eine Deckungskostenabsage vom Versicherer erklärt wurde. Durch einen Sachverstänigen/Gutachter bzw. Rechtsanwalt erfolgt dann eine Überprüfung. Dieser Rechtsanwalt muss wenigstens seit fünf Jahren zugelassen sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer bestimmt diesen Anwalt. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Das Ergebnis/Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Ihm steht der Weg zur Deckungsklage offen.

Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer
Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid
Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage



< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Schiedsgutachten -.-.-.-