Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid
Im Fall einer Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers, hat dieser dem Versicherungsnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen. Die Gründe der Ablehnung sind bekanntzugeben. Der Versicherer muß auf die Möglichkeit eines Stichentscheid-Verfahrens hinweisen. Die Kosten eines Stichentscheids übernimmt der Versicherer.
Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheidet, ob die Ablehnung der Kostenübernahme ausreichend begründet wurde oder nicht.
⚠️ Diese Entscheidung ist für den Versicherungsnehmer und dem Versicherer bindend.
Fällt die Entscheidung für den Versicherungsnehmer negativ aus, kann er eine Deckungsklage (Frist 6 Monate) beantragen.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-