Rechtsschutzversicherung, Vermietung / Verpachtung

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In der Rechtsschutzversicherung für Vermietung / Verpachtung können die nachfolgenden vermieteten Objekte versichert werden:

  • Wohnung
  • Einfamilienhaus
  • Garage
  • für gewerblich Zwecke genutztes Objekt
  • unbebautes Grundstück

Hinweis:

  • Versicherbar sind auch alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen
  • Die Rechtsschutz für Vermietung / Verpachtung ist nur versicherbar in Kombination mit Produkten, die die Privat-Rechtsschutz beinhaltet.
  • Objekte, die sich außerhalb von Deutschland befinden sind nicht versicherbar
  • Einzeln vermietete Garagen müssen separat versichert werden
  • Alle Einheiten eins Objekts des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden
  • Maximal können 5 Wohneinheiten versichert werden


Versichert sind Streitigkeiten

  • wegen nicht erfolgter Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
  • wegen angeblicher Mängel in der Wohnung oder angeblich fehlerhafter Nebenkostenabrechnung
  • wegen falsch festgesetzter Grundsteuer – Klage vor dem Finanzgericht