Rechtsschutzversicherung, Versicherungsvertragsrechtsschutz
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Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang der Versicherungsvertragsrechtsschutz beinhaltet die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers aus Versicherungsverträgen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese
- in unmittelbarem Zusammenhang mit der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen, die im Versicherungsschein genant wurde.
- der Versicherungsnehmer im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung
Kein Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
- aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtige oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Wasser, zu Lande und in der Luft.
- Aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit dem Versicherer selbst.
Versicherter Personenkreis
Versichert ist das im Versicherungsschein benannte Unternehmen.