Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente

Aus Versicherungen.org Wiki

Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.

Voraussetzungen:

- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein.
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.

.


👁 Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt
.-.-.-.