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Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.<br />
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br />


Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br />
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und '''seine eigenen Ansprüche''' auch anwaltlich/gerichtlich '''geltend zu machen.'''<br />


👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung private,  ]]<br />
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