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Hotelkosten | '''Hotelkosten''' | ||
* Kosten für die Hotelunterbringung oder einer ähnlichen Unterbringung werden erstattet, wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers nicht mehr bewohnbar ist oder eine Beschränkung des Wohnraums nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Längstens jedoch für die Dauer von z.B: 100 Tagen. | |||