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Krankenversicherung private, Gebührenordnung für Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich<br />
(1)<br />
   
   
Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim-
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim-
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
etwas anderes bestimmt ist.
etwas anderes bestimmt ist.<br />
(2)<br />
 
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach  
Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach  
den  Regeln  der  ärztlichen  Kunst  für  eine  medizinisch  notwendige  ärzt-
den  Regeln  der  ärztlichen  Kunst  für  eine  medizinisch  notwendige  ärzt-
liche  Versorgung  erforderlich  sind.  Leistungen,  die  über  das  Maß  einer   
liche  Versorgung  erforderlich  sind.  Leistungen,  die  über  das  Maß  einer   
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