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Krankenversicherung private, Gebührenordnung für Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1 Anwendungsbereich<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
   
   
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim-
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
men  sich  nach  dieser  Verordnung,  soweit  nicht  durch  Bundesgesetz   
etwas anderes bestimmt ist.<br />
etwas anderes bestimmt ist.<br />
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