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Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. | ||
Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.<br /> | '''Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen.''' Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.<br /> | ||