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Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben: | |||
* Apotheker | |||
* Architekten | |||
* Ärzte | |||
* Hebammen | |||
* Ingenieure | |||
* Notare | |||
* Rechtsanwälte | |||
* Sachverständige | |||
* Steuerberater | |||
* Versicherungsmakler- bzw.- vermittler | |||
* Wirtschafts- und Steuerprüfer | |||
* Baugewerbetreibende | |||
* Baumeister | |||
* Betonbohren- und schneiden | |||
* Erdbau | |||
* Motorfahrzeuggewerbe | |||
Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben. | |||
Die Versicherungspflicht in der Berufshaftpflichtversicherung ist auf Bundesebene geregelt und wird durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergänzt. Ebenso ist die Versicherungspflicht in den einzelnen Berufsordnungen geregelt. | |||