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Altersvorsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Altersvorsorge unterteilt sich in die '''private Altersvorsorge''', die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.
Die klassische Altersvorsorge unterteilt sich in die '''private Altersvorsorge''', die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''gesetzliche Altersvorsorge'''.


Die '''gesetzliche Altersvorsorge''' stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.
Die '''gesetzliche Altersvorsorge''' stellt mittlerweile nur eine Grundabsicherung dar und wird nach dem sogenannten '''Umlageverfahren''' finanziert. D.h. die Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt zur Zahlung der Renten der heutigen Rentner verwendet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbständige sowie weitere besondere Personengruppen.


Die '''private Altersvorsorge''' wird nach dem sog. Kapitaldeckungsverfahren finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize geschaffen worden. Eine Verpflichtung zum Abschluss von staatlich geförderten Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge bestehen derzeit nicht.
Die '''private Altersvorsorge''' wird nach dem sog. '''Kapitaldeckungsverfahren''' finanziert. D.h. die Bildung des Kapitals erfolgt individuell und kann von der Höhe nach frei bestimmt werden. Zudem kann jeder frei entscheiden, ob überhaupt und in welcher Höhe eine zusätzliche Absicherung erfolgt. Aufgrund von staatlichen Förderungen durch den Staat sind attraktive und meist lohnende Anreize geschaffen worden. Eine Verpflichtung zum Abschluss von staatlich geförderten Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge bestehen derzeit nicht.


Die zusätzliche Absicherung über den Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus unterteilt sich in die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''private Altersvorsorge'''.
Die zusätzliche Absicherung über den Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus unterteilt sich in die '''betriebliche Altersvorsorge''' und die '''private Altersvorsorge'''.
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