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Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter | Versicherungsvereter als Einfirmenvertreter und Mehrfirmenverteter | ||
*Eine Unterscheidung stellt sich durch die Zahl der vertretenden Versicherer dar. | *Eine Unterscheidung stellt sich durch die '''Zahl der vertretenden Versicherer''' dar. | ||
* Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. | * Eine weitere Unterscheidung, ergibt sich ob der Beruf im '''Haupt- oder Nebenberuf''' ausgeübt wird. | ||
:Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | :Erfolgt die Ausübung im Nebenberuf wird der Vermittler häufig als „Untervertreter“ , eines Hauptvertreters, bezeichnet. | ||
* Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Eine selbstständige | * Zu unterscheiden ist ob die Tätigkeit im '''Anstellungsverhältnis oder als Selbstständiger''' ausgeübt wird. Eine selbstständige | ||
:Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | :Ausübung ist nach § 34d der Gewerbeordnung erlaubnis- und registrierungspflichtig. | ||
:Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. | :Ausgenommen der Vertreter ist für nur einen Versicherer tätig, der die Haftung übernimmt. |