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bleibt es bei einem offenen Personenkreis. | bleibt es bei einem offenen Personenkreis. | ||
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. | |||
Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. | Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war, greift bei einem selbst verursachten Unfall die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. |