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Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG'der Europäische Union|Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen. | Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG'der Europäische Union|Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen. | ||
Gemäß der ''EU-Empfehlung 2003/361/EG'' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] gelten Unternehmen mit mehr als 250 [[Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern]] oder einem [[Jahresumsatz]] über 50 Mio Euro verbunden mit einer [[Bilanzsumme]] über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen]</ref> | Gemäß der ''EU-Empfehlung 2003/361/EG'' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] gelten Unternehmen mit mehr als 250 [[Vollzeitäquivalent|Mitarbeitern]] oder einem [[Jahresumsatz]] über 50 Mio Euro verbunden mit einer [[Bilanzsumme]] über 43 Mio Euro als Großunternehmen.<ref>[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF EU-Definition kleine und mittlere Unternehmen]</ref> |